Erbrecht und Mediation

ERSTBERATUNG ERBRECHT

In der freundlichen und vertraulichen Atmosphäre meiner Kanzlei in der Sendlinger Straße in München haben Sie im Rahmen der Erstberatung Gelegenheit, mir Ihr Anliegen zu schildern. Ich erarbeite dann mit Ihnen die juristisch relevanten Umstände, beantworte Ihre allgemeinen und spezifischen Rechtsfragen und unterstütze Sie dabei, Ihre persönlichen und emotionalen Themen zu ordnen und auf den Punkt zu bringen. Aus den Fragen, die ich Ihnen stelle, können Sie neue Sichtweisen entwickeln.

Nach dem ersten Gespräch wissen Sie in aller Regel, was das Gesetz für Ihren Fall vorsieht, welche Möglichkeiten sich daraus ergeben und mit welchen nächsten Schritten Sie weiterkommen. Sie werden merken, dass diese Schritte machbar sind, egal wie komplex Ihnen Ihre Situation im Moment erscheint. Für die Erstberatung fällt eine Gebühr von 190,- Euro netto an.

BEISPIELE AUS MEINER BERATUNGSPRAXIS vor DEM ERBFALL

Testament und Erbvertrag

  • Versorgung des Lebenspartners
  • Versorgung von minderjährigen Kindern und Kindern mit Behinderung
  • Interessenausgleich in der Großfamilie
  • Regelungen für die Patchworkfamilie (Versorgung des nichtehelichen Lebenspartners, Regelungen für Stief- und Adoptivkinder, erbrechtliche Ansprüche des früheren Ehepartners)
  • Regelungen für Schwiegerkinder
  • Erbengemeinschaften sinnvoll gestalten, oder vermeiden
  • die Umsetzung des letzten Willens sicherstellen (Testamentsvollstreckung)
  • Übergabe von Unternehmen, Hof, Immobilien
  • Besonderheiten bei (Ferien-) Immobilien im Ausland

Vermögensweitergabe zu Lebzeiten

  • Immobilienüberlassung unter Nießbrauchs- bzw. Wohnungsrechtsvorbehalt
  • Steuer sparen durch lebzeitige Übertragungen
  • Absicherung des Übergebers durch Rückfallklauseln
  • Verbesserung der Altersversorgung des Übergebers
  • Vermeidung des Zugriffs der Sozialhilfeträger auf übertragenes Vermögen
  • Bewahrung von Immobilienvermögen in einer Familiengesellschaft
  • Gründung einer Stiftung

Vorsorge für den Fall der Krankheit

  • Vollmachten erteilen
  • Behandlungswünsche erklären
  • Pflege organisieren

BEISPIELE AUS MEINER BERATUNGSPRAXIS nach DEM ERBFALL

  • Auskunft vom Erben einholen
  • Verträge und Verbindlichkeiten des Verstorbenen regeln
  • den Nachlass aufteilen
  • Umgang mit früheren Geschenken der Eltern
  • gemeinschaftliche Vermögensverwaltung
  • über die Zukunft von Nachlassgegenständen entscheiden
  • Aufgaben des Testamentsvollstreckers
  • Umgang mit Pflichtteilsansprüchen
  • Auslegung und Anfechtung von Testamenten
  • Beantragung eines Erbscheins
  • Immobilien- und Grundbuchsachen
  • Haftung des Erben gegenüber Gläubigern

MEDIATION FÜR GROßFAMILIEN

Große Familien zeichnen sich durch eine enorme Vielfalt aus: Verschiedene Generationen, verschiedene Biografien, unterschiedliche kulturelle und familiäre Hintergründe über Stiefkinder und Ehepartner bringen eine Vielzahl von unterschiedlichen Interessen mit, die bei Gemeinschaftsfragen unter einen Hut zu bringen sind.

Als eine Außenstehende, die sowohl die rechtlichen Vorgaben wie auch die Langlebigkeit, Intensität und Komplexität von Familienstrukturen kennt und schätzt, kann ich Sie dabei unterstützen und die verschiedenen Interessen in Ausgleich bringen. Die Vermittlungsgespräche können im Beisein aller an einem sogenannten Round-Tabel stattfinden oder in aneinandergereihten Einzelgesprächen.

ÜBER MICH

Ich bin in einer weit verzweigten bayerischen Großfamilie aufgewachsen und habe mit meinem aus Rumänien stammenden  Ehemann inzwischen selbst vier Kinder. Ausgebildet in Passau, Tours, Bologna, Bukarest und München bin ich seit meinem zweiten Staatsexamen an der Münchner LMU in 2001 als Rechtsanwältin zugelassen und habe mich in 2010 auf das Erbrecht spezialisiert. Seit meiner Zusatzausbildung zur Mediatorin arbeite ich vor allem außergerichtlich. Drei Jahre lang war ich außerdem für das „Stiftungszentrum Law“ im Haus des Stiftens tätig und habe an der Schnittstelle zwischen Stiftungsgründung und Erbrecht beraten.

Für meine Mandanten mache ich alles, was sie in ihrem Anliegen weiterbringt: Ich trete nach außen als ihr Vertreter oder Fürsprecher auf, führe Vermittlungsgespräche mit allen Beteiligten (Mediation), unterstütze ohne sichtbar zu werden, formuliere ihre Korrespondenz vor und manchmal hilft auch schon ein einfaches Erstgespräch, um zu wissen was zu tun ist.

FAMILIENRECHTLICHE FRAGEN

Stellen sich im Rahmen der Beratung familienrechtliche Fragen, binde ich meine Kooperationspartnerin, Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Springer mit ein, um eine auf das Familien- und Erbrecht abgestimmte Lösung für Sie zu erarbeiten.

Dr. Gabriele Springer
Fachanwältin für Familienrecht
www.springer-familienrecht.de

KONTAKT AUFNEHMEN

Kontaktieren Sie mich persönlich und hinterlassen Sie mir eine Nachricht auf Band, ich melde mich noch am gleichen Tag, spätestens am Folgetag zurück. Natürlich können Sie mir auch immer eine Email schreiben. Sie können mit mir auch französisch, englisch, rumänisch und italienisch sprechen, wenngleich ich in den meisten Fällen deutsch antworte.

Kanzleiadresse:
Sendlinger Straße 35
80331 München

Tel +49 89 45640228
Fax +49 89 45640241
kontakt[at]helenesandulache.de